Der Weg in meine Praxis
Der erste Schritt ist oft der schwerste, doch er ist der Beginn einer positiven Veränderung. Wenn Sie oder Ihr Kind Unterstützung suchen, können Sie mich am besten per E-Mail oder telefonisch während meiner Sprechzeiten kontaktieren.
In einem ersten unverbindlichen Kennenlerngespräch, der sogenannten Sprechstunde, schauen wir gemeinsam, ob mein Angebot und die Verhaltenstherapie der richtige Weg für Ihr Anliegen sind. Es ist mir besonders wichtig, dass die Chemie zwischen uns stimmt, da Vertrauen die wichtigste Basis für eine erfolgreiche Therapie ist.
Die Kennenlernphase
Nach dem Erstgespräch folgen die probatorischen Sitzungen. In diesen Stunden findet eine vertiefte Diagnostik statt und wir haben die Gelegenheit, uns gegenseitig kennenzulernen. Wir besprechen gemeinsam die Ziele der Therapie und erstellen einen individuellen Behandlungsplan.
Erst nach dieser Phase entscheiden wir gemeinsam, ob wir die Therapie fortführen wollen und ob diese indiziert ist.
Beantragung & Therapiebeginn
Haben wir uns gemeinsam für eine Fortführung entschieden, folgt der formelle Teil: Wir stellen den Antrag auf Übernahme der Therapiekosten bei Ihrer Krankenversicherung oder dem zuständigen Kostenträger. Sobald die Genehmigung vorliegt, startet die eigentliche Therapie.
In den regelmäßigen Sitzungen arbeiten wir ganz spielerisch, alltagsnah und im individuellen Tempo Ihres Kindes an den gemeinsam gesteckten Zielen. Schritt für Schritt begleite ich Sie und Ihr Kind auf Ihrem Weg.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Da ich eine Privatpraxis führe, richtet sich mein Angebot in der Regel an Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in einem gewissen Rahmen übernommen. Da die Verträge jedoch individuell sehr unterschiedlich sein können, empfehle ich Ihnen, sich bereits vorab bei Ihrer Versicherung nach den genauen Bedingungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie durch eine approbierte Therapeutin zu erkundigen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für ein Erstgespräch (Sprechstunde) häufig nicht von den privaten Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen werden. Nach der aktuellen Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen beträgt diese 134,06 € für eine 50-minütige Sprechstunde.
Selbstzahler und gesetzlich Versicherte
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie als Selbstzahler zu übernehmen. Dies bietet den Vorteil einer maximalen Diskretion gegenüber Versicherungen und ermöglicht oft einen sehr schnellen und unbürokratischen Beginn ohne langwierige Antragsverfahren, sobald ein Therapieplatz in meiner Praxis frei geworden ist.
Gesetzlich versicherten Patienten kann ich unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens helfen. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie trotz intensiver Suche keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung gefunden haben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in Ausnahmefällen die Kosten in meiner Praxis. Gerne berate ich Sie in einem Erstgespräch zu diesem Ablauf.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Erstgespräch (Sprechstunde) nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Nach der aktuellen Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen beträgt diese 134,06 € für eine 50-minütige Sprechstunde.